Stegordnung

Sehr geehrter Skipper / Bootseigner !

Wir freuen uns, Sie und Ihre Crew in St. Goar begrüßen zu können und möchten Sie bitten, nachfolgendes zu beachten:

Bei dem vermieteten Stegplatz handelt es sich um einen reinen Privatsteg.

Stromanschlüsse dürfen nur unter ständiger Aufsicht bzw. nur mit entsprechender technischer Absicherung betrieben werden. Die Bereitstellung von Strom und Wasser erfolgt ohne Gewähr.

Die gesetzlichen Umweltschutzvorschriften sind unbedingt zu beachten. Jegliche Wasserverschmutzung oder auch nur Gefährdung derselben ist zu unterlassen. Wird eine solche bekannt oder beobachtet, ist der Vermieter unverzüglich hierüber zu unterrichten.

Die Steganlage ist verschlossen zu halten.

Der Mieter hat für sich und sein Boot eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem Vermieter gegenüber einen entsprechenden Nachweis zu führen. Die Benutzung des Bootssteges erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. In den Wintermonaten erfolgt kein Räum- und Streudienst.

Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflicht verursacht werden.

Der Mieter ist verpflichtet, regelmäßig die Befestigung seines Bootes zu überprüfen und zu kontrollieren.

Bei öffentlich bekanntem Hochwasser ist sicher zu stellen, dass von dem Boot keine Gefahr ausgeht, insbesondere ist das Boot regelmäßig von angeschwemmtem Treibgut zu befreien.

Das Wasser- und Schifffahrtsamt und die Polizei sind berechtigt, bei Eisgang oder Hochwasser alle Boote und Steganlagen zu betreten und von ihren Standorten zu entfernen. Jeder Bootseigner hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass dies tatsächlich möglich ist. Den Bediensteten des Wasser- und Schifffahrtsamtes ist in Ausübung ihres Dienstes jederzeit Zutritt zu der Steganlage und den Booten zu gewähren.

Ohne Anwesenheit der Bootsbesatzungen dürfen keine Segel, Sonnensegel oder lose Planen an oder auf Booten gesetzt werden oder nicht gesichert verbleiben.

Die Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h im Bereich von schwimmenden Anlagen darf nicht überschritten werden; Sog und Wellenschlag sind zu vermeiden. Lärm und Ruhestörungen sind zu vermeiden.

Umwelthinweise: Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Gewässer und die Steganlagen nicht verunreinigt werden, insbesondere durch Ole, Treibstoff, Farben u.ä. Nicht erlaubt ist die Lagerung von Ölen und Treibstoff auf den Steganlagen. Es gelten die Ortssatzungen über Entwässerungen der Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein vom 08.07.2020.

Sankt Goar, Januar 2025

 

Stadthafen St.Goar, Inhaber Kay Dietrich, Rudolf-Diesel-Str.5, 61273 Wehrheim, 

Tel. 0163 5599711, info@stadthafen-stgoar.de

 

Wir hoffen, dass Sie angenehme Tage im „Tal der Loreley“ verbringen.

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